Nicht nur ausdrückliche Absprachen sind problematisch, auch abgestimmte Verhaltensweisen durch Signale, Datenpools oder indirekte Vermittler. Algorithmische Preisbeobachtung kann, falsch konzipiert, parallele Anpassungen befeuern. Entscheidend ist, ob der Mechanismus eigenständig auf Wettbewerbersignale reagiert oder bewusst so angelegt wurde, koordiniertes Verhalten zu erleichtern. Klare Verbote, technische Schranken und Schulungen reduzieren das Risiko, dass Automatisierung als stilles Einverständnis missverstanden wird.
Wo marktbeherrschende Stellung vorliegt, drohen zusätzliche Pflichten: unangemessene Preise, Verdrängungspraktiken oder diskriminierende Algorithmen können Missbrauchsverdacht wecken. Automatisierte Systeme müssen daher Prüfungen auf Ausbeutungs- oder Behinderungsrisiken enthalten. Eine objektive Rechtfertigung, nachvollziehbare Parameter und Monitoring gegen unbeabsichtigte Effekte sind zentral. Technikteams sollten früh eingebunden werden, um Inputdaten, Schwellenwerte und Zielgrößen mit juristischen Vorgaben konsistent auszubalancieren.
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